Mit dem von der OENG ausgestellten "privaten Befähigungsausweis" mit dem
Vermerk "GZ. BMVIT-555.917/0001-IV/W1/2016" oder mit
dem Vermerk: die JachtVO wurde eingehalten, sind Sie berechtigt, sich ein Internationales Zertifikat zur Führung von Sportfahrzeugen ausstellen zulassen.
Wer darf das Internationale Zertifikat (IC) ausstellen?
Nach §15 des See-Schifffahrtsgesetz (BGBl. 46/2012) ist nur die via Donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH zuständig.
Die Staatsdruckerei versendet die IC Patente im Auftrag der "via Donau" per Einschreiben an die von Ihnen angegebene Adresse.
Alle Informationen unter folgendem link
http://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine/
Über Gebühren und welche zusätzlichen Dokumente für das Ansuchen bei "via-Donau" erforderlich sind werden Sie bei Bedarf von der OENG beraten.