Österreichische * Nautische * Gesellschaft
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SRC-Prüfung

BEACHTEN SIE BITTE:

Für das Führen von Jachten mit einer UKW-Funkanlage an Bord muss mindestens ein Crewmitglied eine Berechtigung für diese Anlage besitzen. Das SRC-Zertifikat der Österreichischen Nautischen Gesellschaft wird nach einer mindestens 6 Unterrichtseinheiten dauernden Theorie und Praxisausbildung und einer Prüfung durch Prüforgane der Österreichischen Nautischen Gesellschaft ausgestellt.

 

Das SRC der Österreichischen Nautischen Gesellschaft ist kein amtliches Funkzeugnis, sondern ein von einer privaten Prüfungsorganisation ausgestelltes Zertifikat. Unseren Recherchen zu folge wird dieses Zertifikat von von allen Internationalen Charterunternehmen anerkannt. Es sind uns keine gegenteiligen Informationen bekannt.

 

GEBÜHREN UND NEBENKOSTEN
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung und der Gebühr für die Erteilung des Funkbetriebszeugnisses zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, welche die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.
Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben. Die genaue Höhe der Nebenkosten kann durch die OENG erst bei Bestätigung des Prüfungstermines bekanntgegeben werden. (Ausschlaggebend sind der Prüfungsort und die damit verbundenen Anreisekosten des Prüfungsausschusses).

Gebühren SRC

1. Zulassung 18,84 Euro
2. Prüfung Theorie und Praxis 38,52 Euro
3. Erteilung Funkzertifikat 18,84 Euro
  Summe (Gesamtprüfung) 76,20 Euro*
       
  Wiederholung Theorie und Praxis 38,52 Euro*
  Wiederholung Theorie oder Praxis 19,26 Euro*
       
       

*Die Nebenkosten werden bei Anmeldung durch die OENG bekanntgegeben!

 

ANMELDUNG UND ANMELDEUNTERLAGEN
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Welcher Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie durch Anfrage bei der OENG. Dieser entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck (Download Antrag SRC)
  • Reisepass oder Personalausweis (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen)
  • Für die Ausstellung: 1 Lichtbild (38 mm x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, neueren Datums)
  • Prüfungsgebühr plus Nebenkosten (siehe Gebühren und Nebenkosten)

 

FRISTEN UND NICHTERSCHEINEN ZUR PRÜFUNG
Die Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden - Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten - andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nach sieben Tagen vor dem selben Prüfungsausschuss möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.

 

Nach erfolgter Anmeldung wird der Download freigegeben!

Hier finden Sie uns

Österreichische Nautische Gesellschaft (OENG)

Wienerstrasse 131
4020 Linz

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

0043-660 264 0 530 oder Email an:

OENG@schiffsconsulting.at

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