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Short Range Certificate (SRC) |
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Voraussetzungen:
Güligkeitsdauer:
Geltungsbereich:
Prüfung: Die theoretische Prüfung für das SRC besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender schriftlicher Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche und der schriftlichen Übersetzung eines deutschen Textes, der auf den Seefunkdienst bezogen ist, in die englische Sprache sowie einer ggf. mündlichen Prüfung. Für das SRC besteht die praktische Prüfung aus der Durchführung von Pflichtaufgaben und dem Nachweis von sonstigen Fertigkeiten. Im Rahmen der Pflichtaufgaben
werden die Fertigkeiten bei der Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden UKW-Seefunkanlagen
geprüft. |
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) |
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Grundlage:
Voraussetzungen:
Gültigkeitsdauer:
Geltungsbereich:
Prüfung: Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der Theorieprüfung muß ein Fragebogen mit 34 ausgewählten Fragen aus dem
Fragenkatalog innerhalb von 60 Minuten bearbeitet werden. Es müssen mindestens 80 % der möglichen Punkte erreicht werden. Ergänzungsprüfung: |
Long Range Certificate (LRC) |
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Voraussetzungen:
Geltungsbereich:
Prüfung: Die theoretische Prüfung für das LRC besteht aus zwei Fragebögen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender schriftlicher Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche und der schriftlichen Übersetzung eines deutschen Textes, der auf den Seefunkdienst bezogen ist, in die englische Sprache sowie einer ggf. mündlichen Prüfung. Für das LRC besteht die praktische Prüfung aus der Durchführung von Pflichtaufgaben und dem Nachweis von sonstigen Fertigkeiten. Im Rahmen der Pflichtaufgaben werden die Fertigkeiten bei der Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden UKW-Seefunkanlagen geprüft. Zusätzlich werden Pflichtaufgaben in der Abwicklung von Not- und Dringlichkeits- verkehr sowie sonstige Fertigkeiten im GMDSS über Satelliten/Inmarsat-C-Anlage geprüft. Allgemein: Das LRC (Allgemeine Funkbetriebszeugnis) wurde wie das SRC am 01.01.2003 eingeführt. Es ist speziell auf die Anforderungen des Hochseeyachtsports zugeschnitten. Mit dem LRC erhält der Inhaber die Berechtigung, Seefunk auf Grenz- und Kurzwelle und über Inmarsat-Satelliten- seefunk zu betreiben. Nur wenige Charteryachten sind jedoch mit diesen Einrichtungen ausgestattet. Wir empfehlen daher den Erwerb des LRC den Skippern, die außerhalb der mit UKW abgedeckten Seegebieten fahren. Auch das LRC kann in einer Ergänzungsprüfung zum SRC erworben werden.
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