Österreichische * Nautische * Gesellschaft
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UBI-Prüfung

GEBÜHREN UND NEBENKOSTEN
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung und der Gebühr für die Erteilung des Sprechfunkzeugnisses zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, welche die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.
Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben. Die genaue Höhe der Nebenkosten kann durch die OENG erst bei Bestätigung des Prüfungstermines bekanntgegeben werden. (Ausschlaggebend sind der Prüfungsort und die damit verbundenen Anreisekosten des Prüfungsausschusses).

Gebühren UBI

1. Zulassung 18,73 Euro
2. Prüfung Theorie und Praxis 37,45 Euro
3. Erteilung Sprechfunkzeugnis 18,73 Euro
  Summe (Gesamtprüfung) 74,91 Euro*
       
  Wiederholung Theorie und Praxis 37,45 Euro*
  Wiederholung Theorie oder Praxis 18,73 Euro*
       
       

*Nebenkosten werden bei Anmeldung durch OENG bekanntgegeben!

 

ANMELDUNG UND ANMELDEUNTERLAGEN
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Welcher Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie hier. Dieser entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck (Download Antrag UBI)
  • Reisepass oder Personalausweis (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen)
  • Für die Ausstellung: 1 Lichtbild (38 mm x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, neueren Datums)
  • Prüfungsgebühr plus Nebenkosten (siehe Gebühren und Nebenkosten)

 

FRISTEN UND NICHTERSCHEINEN ZUR PRÜFUNG
Die Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden - Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten - andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nach 14 Tagen vor dem selben Prüfungsausschuss möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.

 

 

 

Nach erfolgter Anmeldung wird der Download freigegeben!

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Österreichische Nautische Gesellschaft (OENG)

Wienerstrasse 131
4020 Linz

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0043-660 264 0 530 oder Email an:

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