Die Österreichische Nautische Gesellschaft ist mit Bestellung durch das Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie. Mobilität, Innovation und Technologie unter der Geschäftszahl GZ. BMVIT-555.917/0001-IV/W1/2016. als Private Prüfungsorganisation berechtigt nach positiv abgeschlossenen Theorie- und Praxisprüfungen gemäß Jachtverordnung - JachtVO folgende private Befähigungsausweise auszustellen.
Alle Infos entnehmen Sie bitte aus dem Untermenü in der rechten Seitenhälfte
zur Führung von Segel- und Motorjachten
zur Führung von Segeljachten
zur Führung von Motorjachten
Jeder der Befähigungsausweise kann direkt erworben werden.
Der Befähigungsausweis der OENG ist ein "privater Befähigungsausweis", mit dem Sie auch ein Internationales Certificat (IC) Patent beantragen können (Informationen dazu finden Sie in der rechten Seitenhälfte, Untermenü) weil die Praxisprüfung für Motoryachten auch auf einer entsprechend motorisierten Segelyacht möglich ist erwerben Sie somit einen privaten Befähigungsausweis für die Führung von Motor-, und Segelyachten im gleichen Fahrtbereich.
Es gibt kein internationales Abkommen über die Anerkennung von privaten Befähigungsausweisen für die Sport- und
Vergnügungsschifffahrt auf See. Genauso gibt es keine Regelungen der Europäischen Union (EU).Die privaten Befähigungsausweise der
Österreichischen Nautischen Gesellschaft werden in der Regel anerkannt. Uns ist kein Fall bekannt, in dem ein Land oder eine Charterfirma den privaten OENG Befähigungsausweis abgelehnt
hätte.
Es liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten, welche Befähigungsausweise diese anerkennen.
Es sind jedenfalls die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten, Rücksprache mit dem Küstenstaat Ihrer Wahl ist ratsam. Die Österreichische Nautische Gesellschaft ist bemüht Ihre
Mitglieder bei den Vorschriften der Küstenstaaten bestmöglich zu beraten.