BEACHTEN SIE BITTE:
Für das Führen von Jachten mit einer UKW-Funkanlage an Bord muss mindestens ein Crewmitglied eine Berechtigung für diese Anlage besitzen. Das SRC-Zertifikat der Österreichischen Nautischen Gesellschaft wird nach einer mindestens 6 Unterrichtseinheiten dauernden Theorie und Praxisausbildung und einer Prüfung durch Prüforgane der Österreichischen Nautischen Gesellschaft ausgestellt.
Das SRC der Österreichischen Nautischen Gesellschaft ist kein amtliches Funkzeugnis, sondern ein von einer privaten Prüfungsorganisation ausgestelltes Zertifikat. Unseren Recherchen zu folge wird dieses Zertifikat von von allen Internationalen Charterunternehmen anerkannt. Es sind uns keine gegenteiligen Informationen bekannt.
GEBÜHREN UND NEBENKOSTEN
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung und der Gebühr für die Erteilung des Funkbetriebszeugnisses zusammen.
Hinzu kommen Nebenkosten, welche die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.
Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben. Die genaue Höhe der Nebenkosten kann durch die OENG erst bei Bestätigung des Prüfungstermines bekanntgegeben werden.
(Ausschlaggebend sind der Prüfungsort und die damit verbundenen Anreisekosten des Prüfungsausschusses).
1. | Zulassung | 18,84 | Euro |
2. | Prüfung Theorie und Praxis | 38,52 | Euro |
3. | Erteilung Funkzertifikat | 18,84 | Euro |
Summe (Gesamtprüfung) | 76,20 | Euro* | |
Wiederholung Theorie und Praxis | 38,52 | Euro* | |
Wiederholung Theorie oder Praxis | 19,26 | Euro* | |
*Die Nebenkosten werden bei Anmeldung durch die OENG bekanntgegeben!
ANMELDUNG UND ANMELDEUNTERLAGEN
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Welcher Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie durch Anfrage bei der OENG. Dieser
entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:
FRISTEN UND NICHTERSCHEINEN ZUR PRÜFUNG
Die Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden - Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten - andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nach sieben Tagen vor dem selben Prüfungsausschuss möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr
75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.
Nach erfolgter Anmeldung wird der Download freigegeben!