Schiffsführerpatent – 10 m
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern;
Tag 1 Ihrer Ausbildung; Beginn 08.30 Uhr Theorie, Recht, Nautik, Technik bis ca. 17.30 dann für Teilnehmer die den Fahrtbereich 1 gemäß JachtPrO mitmachen, 18.30 bis ca. 22.00 Uhr zusätzliche Theorie und Seekartenkunde.
Tag 2 Ihrer Ausbildung; Beginn 09.00 Uhr, Aufteilung in Gruppen für Praxistraining und Technik wie, Maschinen/Motorenkunde/Pumpen usw. abwechselnder Fahrtbetrieb. Bis ca. 17.00 Uhr.
Prüfung: Schiffsführerpatent-10m in der 3.Woche nach Ausbildung, der genaue Termin und Uhrzeit wird am ersten Ausbildungstag bekanntgegeben.
Prüfung: Gemäß JachtPrO Fahrtbereich 1, zum selben Termin und am selben Ort.